Sporthallentore müssen vom Geräteraum aus zu öffnen sein. Die senkrechte Führung muss so erfolgen, dass kein Teil des Tores, weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand, in die Halle hineinragen kann.
Der Bewegungsmechanismus muss so konzipiert sein, dass Quetsch- und Scherstellen an diesem Mechanismus sowie an der oberen und unteren Torkante vermieden werden.
Der Abstand zwischen Fußboden und starrer Torunterkante muss mindestens 10 cm betragen. Diese Sicherheitsöffnung muss bis auf einen Zirkulationsspalt von ca. 2 cm Höhe, wieder durch verformbares Weichmaterial, welches als formstabile Sicherheitspolsterleiste ausgebildet sein muss, verschlossen werden.
Der Schließvorgang der Tore muss durch eine spezielle Dämpfungseinrichtung weich abgefangen werden, damit ein unkontrolliertes Zuschlagen bei unsachgemäßer Behandlung ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass das Tor bereits ca. 30 cm vor Erreichen der Endstellung abgebremst wird. Die Dämpfung muss bei hoher Schließgeschwindigkeit stark wirken und darf bei normaler Schließgeschwindigkeit das leichte Schließen der Tore nicht behindern.
Die Bedienung von der Hallenseite erfolgt über einen versenkt liegenden, großformatigen Klappringmuschelgriff.