Für Sport- und Mehrzweckhallen, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, sind, je nach Bundesland spezielle Anforderungen zu erfüllen, die durch den Einbau unserer geprüften Systeme erreicht werden. Dies sind beispielsweise eine nichtbrennbare Unterkonstruktion und Dämmung, nichtbrennbare oder schwerentflammbare Prallwandpaneele. Es sind Baustoffe erforderlich, die die vorgegebenen Brandschutzklassen erfüllen.
Auch sind oftmals in Baugenehmigungen oder bestehenden Brandschutzgutachten nähere Hinweise zur Ausführung enthalten.
Textile Prallwände sind lediglich bis zur Brandschutzklasse B2, normalentflammbar ausführbar.
Das Brandverhalten eines Baustoffes wird entsprechend folgendem Schema eingeteilt:
Weitere Kriterien der Versammlungsstättenverordnung sind die Grundfläche der Mehrzweckhalle, sowie Tribünen, Anzahl der Zuschauerplätze etc.